Qualifizierte PsychotherapeutInnen geben zusätzlich zum Titel die Zugehörig-keit zu ihrem Berufsverband an (auf nationaler Ebene sind dies der SPV, der FSP und der SBAP). Zum Schutz vor unqualifizierter Behandlung und zur klaren Orientierung der Bevölkerung haben zahlreiche Kantone – u.a. BS und BL - die Zulassung zur Ausübung des PsychotherapeutInnenberufes in der gesetzlich geregelt.

Qualifizierte PsychotherapeutInnen haben

Qualifizierte PsychotherapeutInnen sind berechtigt, Diagnose und Indikation zu stellen und selbständig psychische Krankheiten, seelische Leiden und Beziehungsstörungen aller Art zu behandeln. Sie sind verpflichtet, einen/eine Arzt/Ärztin beizuziehen, wenn der Zustand der PatientInnen ärztliche Abklärung oder Behandlung erfordert.