Die administrative Seite einer Therapie – Rechte und Pflichten

Schweigepflicht PsychotherapeutInnen unterstehen der Schweigepflicht für alles, was ihnen in ihrer Berufsausübung anvertraut wird. Die Schweigepflicht gilt auch gegenüber nahen Verwandten, Ehepartnern oder Vorgesetzten der PatientInnen.

Fortbildung
PsychotherapeutInnen SPV haben sich zu regelmässiger Weiterbildung und Supervision / Intervision ihrer Arbeit verpflichtet.

Standesregeln
PsychotherapeutInnen SPV haben sich mit Unterschrift verpflichtet, sich bei ihrer Arbeit an die SPV-Standesregeln (= berufsethische Grundsätze) zu halten. Die Standesregeln SPV gebieten ihren Mitgliedern u.a.,

Honorar-Vereinbarungen Link: www.psychotherapie.ch