Die administrative Seite einer Therapie – Rechte und Pflichten
Schweigepflicht
PsychotherapeutInnen unterstehen der Schweigepflicht für alles, was ihnen in ihrer Berufsausübung anvertraut wird. Die Schweigepflicht gilt auch gegenüber nahen Verwandten, Ehepartnern oder Vorgesetzten der PatientInnen.
Fortbildung
PsychotherapeutInnen SPV haben sich zu regelmässiger Weiterbildung und Supervision / Intervision ihrer Arbeit verpflichtet.
Standesregeln
PsychotherapeutInnen SPV haben sich mit Unterschrift verpflichtet, sich bei ihrer Arbeit an die SPV-Standesregeln (= berufsethische Grundsätze) zu halten. Die Standesregeln SPV gebieten ihren Mitgliedern u.a.,
- ihre Arbeit sorgfältig und gemäss ihrer Ausbildung auszuführen (was keine Erfolgsgarantie bedeutet)
- das Verhältnis, das sich aus der therapeutischen Beziehung ergibt, in keiner Weise zu missbrauchen.
Anlaufstelle für Beschwerden ist das Sekretariat des SPV, Riedtlistrasse 8, 8006 Zürich, welche den Umschlag ungeöffnet an die Ombuds- oder Standeskommission weiterleiten wird.
Honorar-Vereinbarungen
- Das Honorar wird im Erstgespräch bekannt gegeben.
- Es wird monatlich Rechnung gestellt. Der/ die PatientIn ist verpflichtet, den ganzen Rechnungsbetrag unabhängig von den Leistungen der Kasse und deren Auszahlungstermin innert 30 Tagen zu überweisen.
- Bei Barzahlung wird eine Quittung ausgestellt.
- Bei Verhinderung ist eine Sitzung mindestens 24 Stunden im Voraus ab-zusagen. Die Kosten für kürzerfristig abgesagte oder versäumte Sitzun-gen werden in Rechnung gestellt und werden von Krankenkassen / Ver-sicherungen nicht rückerstattet.
Link: www.psychotherapie.ch